LERNFAHRAUSWEIS AB 17 JAHREN: WAS FAHRSCHÜLER WISSEN MÜSSEN

Revision Fahr-Ausbildung: Was Fahrschüler wissen müssen

Im Frühjahr 2017 gab das Bundesamt für Strassen einen Vorschlag in die Vernehmlassung, der landesweit für Aufsehen sorgte: Jugendliche sollten künftig schon ab 17 Jahren einen Lernfahrausweis erhalten können. Die neue Regelung tritt 2021 in Kraft. Im Dezember 2018 hat der Bundesrat über die Revision der Fahrausbildung verfügt. Welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf deine Fahrausbildung hat, erfährst du auf dieser Seite.

Neue Lernphase von 12 Monaten

Die wichtigste Neuerung im Zusammenhang mit der Absenkung des Mindestalters stellt die Einführung einer 12-monatigen Lernphase dar. Der Bundesrat verspricht sich davon mehr Verkehrssicherheit. Die Überlegung: Je mehr begleitete Fahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto mehr reduziert sich das Unfallrisiko. Dies sieht auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu so. Die neue Regelung greift allerdings nur, wenn der Antragsteller das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Anders gesagt: Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung 17 bis 19 Jahre alt sind, treten nach dem Erhalt ihres Lernfahrausweises automatisch in die einjährige Lernphase ein. Oder nochmals anders formuliert: Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Prüfung absolvieren möchte, muss mindestens 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis sammeln.

Geänderte Vorschriften zur Weiterbildung (2-Phasen Ausbildung / WAB)

An der zweistufigen Fahrausbildung, die 2005 eingeführt wurde, will der Bundesrat festhalten. Neu ist dagegen, dass die Weiterbildung nur noch einen Tag in Anspruch nimmt. Dabei soll künftig vor allem die Vollbremsung geübt werden – ein Manöver, das im Strassenverkehr nur sehr selten ausgeführt wird. Bislang mussten Neulenker zwei Weiterbildungstage absolvieren. Der Fahrschüler hat für die Weiterbildung zwölf Monate Zeit (gerechnet ab dem Tag der Fahrprüfung). Wie bisher kann die praktische Prüfung erst nach dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Der Fahrausweis wird weiterhin für 3 Jahre auf Probe ausgestellt.

Unbefristete Gültigkeitsdauer von VKU und Theorieprüfung

Sowohl der Besuch des Verkehrskundeunterricht als auch die bestandene Theorieprüfung sind in Zukunft zeitlich unbeschränkt gültig. Bisher geltendes Recht sah vor, dass spätestens zwei Jahre nach Bestehen der theoretischen Prüfung oder nach dem Besuch des Verkehrskundeunterrichts eine Anmeldung zur praktischen Prüfung erforderlich war. Ansonsten musste Theorieprüfung oder Verkehrskundeunterricht wiederholt werden.

Entfall „Automaten Eintrag“

Eine ebenfalls äusserst relevante Änderung, die bereits ab Februar 2019 in Kraft tritt, liegt im Entfall des auch genannten „Automaten Eintrages“. Bisher sah die Gesetzgebung vor, dass alle Personen, welche die Prüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt haben, den entsprechenden Code im Führerausweis erhalten und dadurch keine handgeschalteten Fahrzeuge führen durften. Neu ist dies nicht mehr so. Heisst: wer die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert und bestanden hat, darf auch handgeschaltete Autos führen und umgekehrt. 

So sparst du am meisten

Am schnellsten und direktesten kommst du neu mit QualiDrive , der Web-App von Fahrschulen für Fahrschüler ans Ziel. Als digitaler Assistent bietet QualiDrive zum Beispiel eine aktive Lernunterstützung mit Lernvideos und Übungsfragen während der gesamten praktischen Fahrausbildung oder ein übersichtliches Ausbildungs-Journal. Dadurch weisst du als Fahrschüler jederzeit, wo du in der Ausbildung stehst und kannst in der Fahrschule behandelte Themen besser verstehen. QualiDrive hilft dir einfacher zu lernen und sicher durch die praktische Prüfung zu kommen.

Der Benutzerzugang ist unlimitiert gültig, kostet einmalig und beinhaltet alle Funktionen und Vorteile. So bist du am Ende früher am Ziel und sparst dir letztendlich mehr als du ausgibst. Schau rein und überzeug Dich selbst: www.qualidrive.ch

Verkürzte Dauer der obligatorischen Ausbildung

Durch den Entfall des des zweiten Weiterausbildungstages reduziert sich in der Folge auch die Dauer der obligatorischen Ausbildung insgesamt: Verkehrskundeunterricht, Einzellektionen und Weiterbildungskurs betragen neu total 15 Stunden. Vorher betrug die Dauer 24 Stunden. Diese Anpassung ist unter Experten nicht unumstritten. TCS, ACS, bfu, der Fahrlehrerverband und weitere Experten haben sich entsprechend geäussert.

Offizielle Prüfungsfragen der Schweizer Strassenverkehrsämter

Grosse Auswahl an Produkten – online und offline

Theorie lernen mit Lernsoftware für die Theorieprüfung von theorie24 - Prüfung sicher bestehen.

Warum mit uns lernen?

Top Qualität mit Zufriedenheitsgarantie und persönlicher Service – seit 20 Jahren bewährt und von Fahrlehrern empfohlen.

Die grösste Auswahl an Produkten für die Theorieprüfung: Online, App, USB, Lernkarten, Bücher, etc.

Produkte nach Themen

Produkte nach Kategorien

Kategorie_B_Button_opt (1)
Kategorie_A_Button_opt (1)
Kategorie_F-G_Button_opt (1)
Kategorie_M_E_Button_opt

Bestelle gleich jetzt das für dich passende Produkt

Theorie lernen flexibel auf allen Geräten mit theorie24

©2024 CTM Alder AG

   

Log in with your credentials

Forgot your details?