AUTOFAHREN MIT 17 IN DER SCHWEIZ: ALLE INFOS AUF EINEN BLICK

Autofahren mit 17 in der Schweiz: Was sich für Fahranfänger ändert

Darauf haben junge Leute seit Jahren gewartet: In naher Zukunft wird das Autofahren mit 17 in der Schweiz legal – allerdings nur in Begleitung eines älteren Führerscheininhabers. Der Bundesrat fasste am 14. Dezember 2018 einen entsprechenden Beschluss. Was es sonst noch zum Thema «Autofahren mit 17 in der Schweiz» zu wissen gibt, liest du auf dieser Seite.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Dass das Autofahren mit 17 in der Schweiz eingeführt werden würde, zeichnete sich bereits vor einigen Jahren ab. Das Interesse der jungen Leute am Führerausweis ist entgegen vieler Meinungen so gross wie nie. Gerade Mädchen und Jungen, die in ländlichen Gebieten leben und auf das Auto als Transportmittel angewiesen sind, wollen so schnell wie möglich zusätzliche Mobilität gewinnen – ein verständlicher Wunsch, der nun endlich in Erfüllung geht.

Der Lernfahrausweis kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden. Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts.

Anmerkung: Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, das 23. Altersjahr vollendet hat und ihren Führerausweis nicht mehr auf Probe hat. Die praktische Prüfung kann frühestens ein Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden. Weitere Infos findest du in unserem Beitrag Lernfahrausweis ab 17: Was Fahrschüler wissen müssen.

Gründe für die Gesetzesänderung

Ein Grund, der den Entscheid des Bundesrates beeinflusste, war ohne Frage, dass für gewisse Berufsausbildungen der Führerausweis zwingend erforderlich ist. 18-jährige, die eine Ausbildung beginnen wollen und keine Fahrerlaubnis vorweisen können, sind gegenüber ihren Konkurrent/innen mit Führerschein bisher im Nachteil.

Aus Sicht des Gesetzgebers liegt der Gewinn des Autofahrens mit 17 in der Schweiz für die Verkehrssicherheit darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Autoprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten in Begleitung eines Führerscheininhabers stattgefunden haben. Die politischen Parteien waren sich früh einig, dass das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll. Daher verständigte man sich darauf, die Altersgrenze für die Beantragung des Lernfahrausweises abzusenken.

Evaluation nach drei Jahren

Ob das Autofahren mit 17 in der Schweiz sich zu einem Erfolgsmodell entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde vom Bundesrat beauftragt, spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ihre Auswirkungen zu prüfen und zu bewerten. Nach dem Abschluss der Evaluation wird das UVEK seinen Bericht über die Ergebnisse veröffentlichen und beim Bundesrat einen Antrag für das weitere Vorgehen stellen. Das Mindestalter von 17 Jahren für den Erwerb des Lernfahrausweises für Kraftfahrzeuge tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

Sollte sich das Autofahren mit 17 in der Schweiz zu einem Erfolgsbeispiel entwickeln, kann es durchaus sein, dass andere Länder nachziehen und die Altersgrenze für das Führen von Kraftfahrzeugen absenken. Das Modell «Begleitetes Fahren» wird in einigen Staaten bereits seit längerer Zeit erfolgreich praktiziert – unter anderem in Kanada, Frankreich sowie in einigen Bundesstaaten der USA.

Deutschland geht noch einen Schritt weiter: Hier kann seit 2011 der «Führerschein mit 17» (im Fachjargon «BF17») erworben werden. Dazu muss der Inhaber allerdings eine Begleitperson finden, die in der Prüfbescheinigung eingetragen werden kann. Die betreffende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

Ist der Lernfahrausweis im Ausland gültig?

Der Lernfahrausweis ist derzeit nur in der Schweiz, nicht aber im Ausland gültig. Am besten informierst du dich bei der Vertretung des jeweiligen Landes über die dort geltenden Regeln. Im internationalen Massstab ist es unüblich, dass ausländische Lernfahrausweise anerkannt werden. Eine Ausnahme stellt der oben erwähnte deutsche Führerschein mit 17 dar. Da es in Österreich eine vergleichbare Regelung, nämlich die sogenannte vorgezogene Lenkberechtigung («L17») gibt, sind begleitete Fahrten mit einem BF17-Führerschein dort erlaubt. Umgekehrt dürfen L17-Inhaber in Begleitung auf deutschen Strassen fahren.

Offizielle Prüfungsfragen der Schweizer Strassenverkehrsämter

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